Bitte treten Sie ein

Gerne orientieren wir Sie in einem Beratungsgespräch genauer über unser Angebot (Tel. 061 931 18 75).

Vorsorge für alle Fälle

Wir empfehlen Ihnen, in Absprache mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt eine Patientenverfügung zu erstellen. Das Gesetz ermöglicht zudem den Abschluss eines Vorsorgeauftrags, welcher die Interessenvertretung im Falle einer Urteilsunfähigkeit im Voraus regelt. Wir geben Ihnen gerne weiterführende Informationen dazu.

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